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Herzlich Willkommen bei dem Infoportal-Medienfonds
Wer steht hinter dem Infoportal-Medienfonds?
Wir, die Kanzlei Hänssler & Häcker-Hollmann, engagieren uns seit der Gründung im Jahre 1995 auf dem Gebiet des Kapitalanlagerechts. Wir betreuen bundesweit geschädigte Kapitalanleger und sind mit 18 Anwälten und 1 Juristen eine der größten Kanzleien für Kapitalanlagerecht. Wir können so die individuelle und persönliche Betreuung des Mandanten im Einzelfall ebenso wie einer Vielzahl von Geschädigten im Verbund gewährleisten. Wir verfügen über umfassende Kenntnisse der juristischen Problemstellung sowie langjährige Erfahrung mit der Vertretung von Anlegern gegen Banken, Treuhänder, Vermittler etc.
Unsere Kanzlei vertritt eine Vielzahl von Gesellschaftern von Medienfonds. Wir bereiten sämtliche uns zugänglicher Unterlagen (Prospekte und Rechenschaftsberichte) auf und erhalten so eine genaue wirtschaftliche und rechtliche Einschätzung der Situation in den einzelnen Fonds.
Hintergrund zu problematischen Medien-Fonds – wer ist betroffen?
Medienfonds galten in den letzten Jahren als risikoarme Anlageformen und waren deshalb unter den geschlossenen Fondskonstruktionen eine häufig gewählte Anlageform. Die Anleger konnten die teilweise sehr hohen Verlustzuweisungen aus diesen Beteiligungen in ihrer Steuererklärung geltend machen. 2005 wurden diese steuerrechtlichen Möglichkeiten beendet, woraufhin Medienfonds als Anlagemodelle fast vollständig verschwanden.
Seit einiger Zeit ist aber nicht nur die steuerliche Geltendmachung von neuen Medienfonds nicht mehr möglich, sondern zudem werden zahlreichen bereits als Steuersparmodellen genutzten Medienfonds die zunächst gewährten Steuervorteile wieder aberkannt.
Dies geschah beispielsweise bei den Fonds VIP-Medienfonds 3 und 4. Hier hatte der Fondsinitiator lediglich mit einen Teil der eingenommenen Gelder in Filmproduktionen finanziert.
Auch bei den Cinerenta-Medienfonds I bis V wurden die Steuervorteile aberkannt. Die Anleger müssen bis zu 80 Prozent ihrer Einlage an das Finanzamt zurückzahlen. Ein Grund hierfür ist, dass bei den Cinerenta-Medienfonds von vorneherein keine Gewinnerzielungsabsicht vorgelegen hatte. Die Geschäftsführer der Fonds, Eberhard Kayser und Reiner Bienger wurden Ende September vom Landgericht München wegen Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von je zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Ihnen wurde vorgeworfen, dass sie von 1999 bis 2002 unrichtige Steuererklärungen für die Cinerenta-Fonds II bis IV abgegeben haben. Hierdurch soll es zu einer Steuerverkürzung von 250 Mio. DM gekommen sein.
Auch die grundsätzliche steuerliche Behandlung der Medienfonds in Veränderung: bereits im Führjahr hatte die Bayerische Finanzverwaltung entschieden, dass alle Medienfonds mit einer Schuldübernahmestruktur ihre Steuervorteile verlieren. Diese entfallen dadurch, dass die Finanzverwaltung den Barwert der Schlusszahlung als fondseitigen Ertrag im ersten Jahr aktiviert. Hiervon sind beispielsweise die Fonds der Initiatoren GENO Asset Finance, Hannover Leasing, KGAL und LHI, also LINOVO, KALEDO, MACRON, MONSTRANUS, MEDIASTREAM, MMDP, MEDIA, MFF, UNLS und MHF betroffen.
Welche Lösungsansätze gibt es?
Die Initiatoren der Medienfonds raten in der Regel zu einem Vorgehen gegen die Änderung der Verwaltungspraxis der Finanzverwaltung. In dieser möglicherweise jahrelangen Auseinandersetzung sehen wir allerdings vor allem den Versuch auf geschickte Art und Weise von den Verantwortlichen abzulenken.
Den Anlegern wurden die Medienfonds - Beteiligung als risikolose Anlage zur Altersvorsorge angepriesen. Die Versprechungen von Prospekt und Vertrieb haben sich, wenn die Steuervorteile aberkannt wurden in keiner Weise erfüllt. Gerade das Argument der Steuerersparnis war regelmäßig das hauptsächliche Verkaufsargument. Auf diese Risiken wurde in aller Regel weder von den Fondsgesellschaften, noch von den Vertrieben hingewiesen. Deswegen kommt es für die Anleger von Medienfonds in Betracht gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung, zum anderen aufgrund Falschberatung ergeben.
In seinem Grundsatzbeschluss vom 20.01.2009 (Az: XI ZR 510/ 07) stellte der BGH zudem fest, dass die beratende Bank auch beim Verkauf von geschlossenen Fonds die Rückvergütungsgebühren offenlegen müssen. Diese Entscheidung erging im Fall eines Medienfonds. Deshalb kann im Fall der Zahlung von Innenprovisionen und mangelnder Information hierüber der Anleger verlangen so gestellt zu werden, als hätte er die Beteiligung nicht geschlossen.
Dabei muss die beratende Bank beweisen, dass sie geflossene Provisionen nicht vorsätzlich verschwiegen hat. Die Bank haftet nur dann nicht, wenn sie beweisen kann, dass der Anleger die Anlage auch dann gewählt hatte, wenn er von den Rückvergütungen gewusst hätte.
Was kostet die Prüfung Ihrer Ansprüche?
Die Kosten der rechtlichen Vorprüfung betragen € 110,00 zzgl. Mwst.. Nach der Vorprüfung werden wir Sie hinsichtlich der Kosten des rechtlichen Vorgehens genau informieren. Soweit Sie sich für ein weiteres Vorgehen entscheiden, wird die Gebühr für die Vorprüfung auf die Gebühr für das weitere Vorgehen angerechnet.
